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Service

Impressum

Baosteel Tailored Blanks GmbH
Mannesmannstr. 101
47259 Duisburg

Telefon 0203 60017-100
Telefax 0203 60017-262
E-Mail info@baosteel-tb.com

Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Yongchuan Wang (CEO) ǀ Dr. Zhigang Jin (CFO) ǀ Dr. Christian Both

Sitz der Gesellschaft: Duisburg
Registergericht: Amtsgericht Duisburg
Registernummer: HR B 19793
UST-IDNr.: DE 811 151 255

Verantwortlich i.S.d. § 6 des Mediendienste-Staatsvertrages: Yongchuan Wang (CEO) ǀ Dr. Zhigang Jin (CFO) ǀ Dr. Christian Both

Eingetragene Marken

Bildmarke TAB ist eine in Deutschland und weiteren Ländern eingetragene Marke der Baosteel Tailored Blanks GmbH.
  TAB ist eine in Deutschland und weiteren Ländern eingetragene Marke der Baosteel Tailored Blanks GmbH.
  Tailored Orbitals ist eine in Deutschland und weiteren Ländern eingetragene Marke der Baosteel Tailored Blanks GmbH.

Annahme des Organisations-, Management- und Kontrollmodells gemäß Gesetzesverordnung Nr. 231 von 2001 („Modell 231“)

Entsprechend der italienischen Vorschrift über die "verwaltungsrechtliche Haftung juristischer Personen, die sich aus Straftaten ergibt" der Gesetzesverordnung Nr. 231 vom 8. Juni 2001 können juristische Personen – einschließlich Gesellschaften mit beschränkter Haftung – haftbar gemacht werden. Folglich kann eine Geldstrafe und/oder ein Verbot verhängt werden bei allen Verstößen oder versuchten Verstößen – in Italien oder im Ausland – im Interesse oder zum Vorteil des Unternehmens selbst, und zwar

  • von Personen, die Vertreter, Direktoren oder Manager des Unternehmens oder einer ihrer Organisationseinheiten sind, die finanziell und funktional unabhängig sind, oder von Personen, die für die Leitung oder Steuerung der Gesellschaft verantwortlich sind (Personen in Führungspositionen oder sogenannte „Führungskräfte“);

  • von Personen, die von einer Person in einer Führungsposition geleitet oder beaufsichtigt werden (Einzelpersonen unter der Leitung von anderen).

Allerdings können Unternehmen Organisations-, Management- und Kontrollmodelle einsetzen, die diese Straftaten verhindern sollen, so dass die Gesellschaft den in der Gesetzesverordnung 231/01 vorgesehenen schweren Strafen auch im Falle des Auftretens solcher Verbrechen innerhalb der Gesellschaft entgehen kann. Die Grundsätze dieser Modelle können auf den Richtlinien von Confindustria (Italienischer Verband produzierender Unternehmen) beruhen.

In dieser Hinsicht hat der Verwaltungsrat von ThyssenKrupp Tailored Blanks S.r.l. in den Sitzungen vom 5. Oktober 2012 erstmals dem Organisations-, Management- und Kontrollmodell gemäß der Gesetzesverordnung Nr. 231 von 2001 zugestimmt.